Steuervereinfachungsgesetz verabschiedet - Signaturen und EDI bleiben einzige standardisierte Verfahren zum eInvoicing

Bundesfinanzministerium bestätigt Sicherheit und Anerkennung bestehender Verfahren und öffnet dritten Weg mit dedizierten Anforderungen
Düsseldorf, 30. Sept. 2011 - Der Bundestag und der Bundesrat haben am 23.Sept. 2011 dem Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung die Vorgaben der neuen EU-Richtlinie (2010/45/EU vom 13. Juli 2010) zur Änderung der bisherigen EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (2006/112/EC) national um. Die Änderungen für das Umsatzsteuergesetz gelten nach Veröffentlichung und ermöglichen Unternehmen die Wahl zwischen drei Verfahren zur Sicherung des Vorsteuerabzugs bei elektronischen Rechnungen.
Das Bundesfinanzministerium akzeptiert nun die folgenden drei Verfahren zum elektronischen Rechnungsaustausch:
- Elektronische Signaturen basierend auf einem qualifizierten Zertifikat
- Einsatz von standardisierten EDI-Verfahren
- „innerbetriebliche Kontrollverfahren“, die die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts gewährleisten
Eine garantierte, einheitliche EU-weite Anerkennung elektronischer Rechnungen ist ohne landesspezifische Steuerrisiken jedoch weiterhin nur auf Basis qualifizierter Signaturen oder EDI Verfahren gewährleistet. Dies betont auch das Ministerium speziell in der Begründung des Steuervereinfachungsgesetzes (s. Begründung zu Artikel 5, Nummer 1, Buchstabe b).
Im Steuervereinfachungsgesetz öffnet das Bundesfinanzministerium als neuen dritten Weg zusätzlich die Verwendung „innerbetrieblicher Kontrollverfahren“ und erfüllt damit die Auflagen der Europäischen Union. Das Ministerium lässt, wie übrigens auch die aktuelle EU Council Directive (2010/45/EU), völlig offen wie die neuen „innerbetrieblichen Kontrollverfahren“ ausgestaltet werden müssen, um die Echtheit und Herkunft von elektronischen Rechnungen zu garantieren. Dadurch trägt der Steuerpflichtige über Jahre das Risiko der Anerkennung seiner "selbstdefinierten" innerbetrieblichen Kontrollverfahren.
Trotz der bestehenden Risiken kann der neue Weg über innerbetriebliche Kontrollverfahren für kleinere, nicht international tätige, Unternehmen eine Alternative darstellen. Integrität und Authentizität der Rechnungen sind aber auch hier immer sicherzustellen.
AuthentiDate berät Unternehmen gerne und effizient bei der Umsetzung „innerbetrieblicher Kontrollverfahren“ und bringt die Erfahrungen aus zahlreichen eInvoicing Projekten in die Gestaltung der Prozesse ein.
Signatur bleibt das wirtschaftlichste Mittel im internationalen eInvoicing
Speziell für international tätige Unternehmen ist die qualifizierte Signatur (neben EDI) jedoch zumeist das wirtschaftlichste und effektivste Mittel, um elektronische Rechnungen vollautomatisch und gesetzeskonform auszutauschen.
Grund dafür ist, dass innerhalb der EU erhebliche Unterschiede in der Auffassung bestehen, wie ein „innerbetriebliches Kontrollverfahren“ ausgestaltet sein muss. Eine EU-weite Harmonisierung „innerbetrieblicher Kontrollverfahren“ ist nicht absehbar und erfordert daher für jedes Land eine individuelle Betrachtung und Umsetzung.
Darüber hinaus ist in anderen Ländern, wie z.B. der Schweiz, Israel oder Lateinamerika, der Einsatz elektronischer Signaturen zwingend für den elektronischen Rechnungsaustausch vorgeschrieben. Die Nutzung alternativer Verfahren, wie z.B. „innerbetrieblicher Kontrollverfahren“ ist in diesen Ländern ausgeschlossen.
Für international tätige Unternehmen bleibt die elektronische Signatur (neben EDI) somit das einzige Mittel um elektronische Rechnungen international, gesetzeskonform und wirtschaftlich sinnvoll austauschen.
Revisionssichere Archivierung elektronischer Rechnungen bleibt Pflicht
Unabhängig vom eingesetzten Verfahren müssen Rechnungsversender und -empfänger elektronische Rechnungen mindestens 10 Jahre revisionssicher, d.h. auf einem unveränderbarem Speicher, aufbewahren. Ein Ausdruck in Papierform ist nicht zulässig. Auch dies stellt das Bundesfinanzministerium in seinen FAQ (Frequently-Asked-Questions) klar.
Die Archivierung kann im Unternehmen selbst, unter Verwendung geeigneter revisionssicherer Speichermedien, oder bei einem Archivdienstleister, z.B. per Online Archiv, erfolgen. AuthentiDate bietet mit dem Cloudservice SIGNAMUS (www.signamus.de) ein Online Archiv an, welches diese Anforderungen erfüllt und optimal für große, mittlere und kleine Rechnungsvolumen geeignet ist.
Weitere Informationen zum internationalen, elektronischen Rechnungsaustausch und der revisionssicheren Archivierung finden Sie unter www.authentidate.de und www.signamus.de.
Hier stehen auch das Steuervereinfachungsgesetz, sowie die EU-Direktiven zum Download zur Verfügung.
Über AuthentiDate
AuthentiDate (www.authentidate.de), ein Unternehmen der exceet Group AG (www.exceet.ch), ist einer der führenden Anbieter in den Bereichen „Secure Data Exchange“ und „Secure eHealth“.
Als Erfinder der zentralen Massensignatur bietet AuthentiDate innovative eInvoicing Geschäftspro-zesslösungen, Software, Cloudservices (SaaS) und Beratungsleistungen unter Verwendung elekt-ronischer Signaturen und Zeitstempel. Global führende Unternehmen, wie z.B. Air Products, Alcatel-Lucent, Bosch, Deutsche Bahn, Dow Chemical, E.ON, EnBW, Honda, John Deere, JP Morgan, METRO Group, Roche, SABIC, Solvay, TÜV, Deutsche Telekom, United Internet profitieren seit Jahren von AuthentiDate Produkten und Cloudservices. Im AuthentiDate eInvoicing Netzwerk werden jeden Tag Millionen von elektronischen Rechnungen verarbeitet.
AuthentiDate International AG ist akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter durch die deutsche Bundesnetzagentur und betreibt ein Trust Center gemäß Deutschem Signaturgesetz und EU-Signaturrichtlinie.
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